§ 1 Geltungsbereich
Für alle mit der MAXX Direct Service AG geschlossenen Verträge gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils aktuellen Fassung. Abweichungen von diesen AGB oder fremde AGB gelten als nicht vereinbart, auch wenn die MAXX Direct Service AG den vom Vertragspartner vorgeschlagenen Änderungen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Gegenstand des Servicevertrages
1. Die MAXX Direct Service AG vermittelt dem Kunden die regelmäßige Erwerbsmöglichkeit für Anteile an von dritter Seite (Initiator oder Anteilsveräußerer) bereits gegründeten und bestehenden, aber nicht auf Dauer angelegten Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), die zum Gesellschaftszweck die Vorteilsverschaffung durch Bezugs- und Berechtigungsscheinen oder Vorteile bei der Inanspruchnahme von Onlineangeboten für die Gesellschafter sowie die Unterhaltung und Gestaltung der Freizeit der Gesellschafter zum Gegenstand hat.
2. Die sich aus der Vermittlung in die GesbR für den Kunden ergebenden Rechte und Pflichten sind unter Teil B dieser AGB wiedergegeben. Die erbringt alle für die Vermittlung und Kommunikation mit dem Initiator und der jeweiligen GesbR erforderlichen Dienstleistungen, wobei sie sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen dem Kunden gegenüber auch Dritter bedienen kann. Weiterhin stellt die MAXX Direct Service AG einen unabhängigen Treuhänder zur Weiterleitung der Gesellschaftserträge an den Kunden zur Verfügung.
3. Eine Garantie im Rechtssinne oder ein Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB wird von MAXX Direct Service AG nach diesem Vertrag nicht übernommen.
§ 3 Vertragsschluss
Die Dienstleistungen der MAXX Direct Service AG kann jede geschäftsfähige natürliche oder juristische Person in Anspruch nehmen. Hierzu ist ein Serviceantrag in mündlicher bzw. Textform auf regelmäßige Vermittlung einer Möglichkeit zum Erwerb von Anteilen an einer GesbR an die MAXX Direct Service AG zu richten, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von gängigen Fernkommunikationsmitteln. Die Annahme des Angebots durch die MAXX Direct Service AG erfolgt mit Zusendung der Vertragsunterlagen in Textform. Es besteht seitens des Kunden innerhalb des Servicevertrages kein Anspruch auf Vermittlung von Anteilen an einer bestimmten GesbR.
§ 4 Rechte und Pflichten zwischen der MAXX Direct Service AG und dem Kunden
1. Die MAXX Direct Service AG bietet dem Kunden monatlich jeweils zum 15. des Monats gegen Entgelt die Vermittlung von Anteilen an bestehenden GesbR nach Maßgabe des Inhalts des jeweiligen Angebotes der MAXX Direct Service AG, welches sich an dem Inhalt dieser AGB ausrichtet, an. Die MAXX Direct Service AG hat ihre Leistung erfüllt, wenn sie dem Kunden die Eintrittsmöglichkeit in eine dementsprechende GesbR durch ein Angebot eines Anteilsveräußerers über den Eintritt in eine GesbR wie unter Teil B dieser AGB wiedergegeben verschafft hat.
2. Der Kunde bevollmächtigt die MAXX Direct Service AG unwiderruflich, das von dem jeweiligen Anteilsveräußerer abgegebene Angebot auf Übertragung des veräußerten Geschäftsanteils an der betreffenden GesbR wie nachstehend aufgeführt, anzunehmen. Eine eigene Annahme dieses Angebotes wird der Kunde nicht vollziehen.
3. Mit Zahlung des gem. § 6 vertraglich vom Kunden geschuldeten und fälligen Entgeltes an den jeweiligen Anteilsveräußerer, d. h. unwiderrufliche Gutschrift auf dessen Konto, ist die MAXX Direct Service AG verpflichtet, das von dem Anteilsveräußerer abgegebene Angebot zum Erwerb des angebotenen GbR-Anteils und den Eintritt in die jeweilige GesbR im Namen und für den Kunden anzunehmen.
4. Die MAXX Direct Service AG ist von dem Verbot der Selbstkontraktion nach § 181 BGB befreit und kann mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vornehmen. Insbesondere kann die MAXX Direct Service AG auch in eigenem Namen und für eigene Rechnung handeln. Die MAXX Direct Service AG ist auch berechtigt, sich selbst an den GesbR zu beteiligen, an denen sie eine Beteiligung für den Kunden vermittelt. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen auf Grund Vermittlung nach diesem Servicevertrag erworbenen Anteil an der GesbR weiter zu veräußern. Die steuerlich korrekte Geltendmachung aller aus dem Eintritt in die Gesellschaft folgenden Vermögensvorteile obliegt allein dem Kunden.
§ 5 Treuhänder
Die MAXX Direct Service AG beauftragt einen unabhängigen Treuhänder damit, im Namen des Kunden Erträge entgegenzunehmen und unverzüglich weiterzuleiten, die ggf. nach Liquidation der GesbR zugunsten des Kunden anfallen. Der Kunde ermächtigt die MAXX Direct Service AG daher, einen nach diesem Vertrag verpflichteten Treuhänder als seinen Empfangsbevollmächtigten einzuschalten. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Treuhänder findet über die von der MAXX Direct Service AG bereitgestellten Kommunikationswege statt.
§ 6 Kosten der Dienstleistung, Zahlungsbedingungen
1. Die MAXX Direct Service AG erhält das Entgelt für ihre Vermittlungstätigkeit nur von den ihren Anteil an die Kunden abtretenden Gesellschaftern (Anteilsverkäufern). Die MAXX Direct Service AG zieht vom Kunden nur den Kaufpreis für den Erwerb des Gesellschafteranteils ein und leitet es an die dem Kunden vermittelten Anteilsverkäufer weiter.
2. Die Kaufpreise für die vermittelten GesbR-Anteile sind vor Beginn der Vermittlungstätigkeit der MAXX Direct Service AG fällig, und zwar jeweils an jedem dritten Werktag eines Monats. Berücksichtigt werden nur dem Konto der MAXX Direct Service AG vollständig und unwiderruflich gutgeschriebene Einzahlungen.
3. MAXX Direct Service AG steht im Falle nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschriften das Recht zu, vom Kunden den Ersatz des durch Scheitern des Lastschrifteinzugs entstandenen Schaden zu fordern. Je nach Vereinbarung zwischen der MAXX Direct Service AG und den Anteilsverkäufern kann sich der Schaden auf den gesamten monatlichen Anteilskaufpreis belaufen, insbesondere nach Vermittlung des Kunden in die GesbR.
4. Für jede fehlgeschlagene Lastschrift kann die MAXX Direct Service AG vom Kunden einen Pauschalbetrag von 8,00 EUR zum Ausgleich des Mehraufwands in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein wesentlich niedriger Aufwand oder kein Aufwand bei MAXX Direct Service AG entstanden ist.
§ 7 Information über die Vermittlungstätigkeit
Der Kunde wird von der MAXX Direct Service AG alle vier Wochen über die erbrachte Vermittlungstätigkeit informiert. Die GesbR, in die der Kunde vermittelt wurde, informiert den Kunden unverzüglich durch die MAXX Direct Service AG über das dort vorhandene Gesellschaftsvermögen. Einwände gegen die Abrechnung der Serviceleistung und des Anteilserwerbes sind binnen vier Wochen nach Erhalt der Abrechnung, spätestens jedoch vier Monate nach der letzten Vermittlung des Abrechnungszeitraumes in Schriftform gegenüber MAXX Direct Service AG vorzubringen, wobei für die fristgerechte Übersendung das Datum des Poststempels ausreichend ist. Ansonsten sind Einwände des Kunden gegen die Abrechnung ausgeschlossen.
§ 8 Servicedauer und Kündigung
1. Die Laufzeit des Servicevertrages beträgt drei Monate und verlängert sich jeweils um weitere drei Monate, wenn der Vertrag während der Laufzeit nicht gekündigt wurde.
2. Wünscht ein Kunde die Beendigung des Servicevertrages, muss die Kündigung als Wirksamkeitserfordernis schriftlich sechs Wochen vor dem jeweiligen Laufzeitende der laufenden Laufzeitperiode bei der MAXX Direct Service AG zugegangen sein. Für den Nachweis der Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Bei späterem Eintreffen gilt die Kündigung zum Ende der darauf folgenden monatlichen Laufzeit. Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Haftungsausschluss
Die Haftung der MAXX Direct Service AG für Schäden aus dem Servicevertrag gegenüber dem Kunden jeder Art wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung:
− für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der MAXX Direct Service AG oder ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
− für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der MAXX Direct Service AG oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
− für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten).Unter einer Kardinalpflicht wird eine Pflicht verstanden, deren Erfüllung die vertragsgerechte Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf die Höhe des typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schadens begrenzt;
− gesetzlich zwingenden Ansprüchen, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden von der MAXX Direct Service AG während des Vertragsverhältnisses ohne ausdrückliche Einwilligung nur zu Zwecken der Vertragsabwicklung, einschließlich der Abrechnung, erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Datenerhebung, -nutzung und -verarbeitung erfolgt elektronisch und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Eine Übermittlung von Kundendaten an Dritte, insbesondere den Treuhänder, die Anteilsverkäufer und ggf. Abwicklungsdienstleister erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist oder der Kunde seine Zustimmung gesondert erteilt hat.
§ 11 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MAXX Direct Service AG, Roseneggweg 10, CH-8866 Ziegelbrücke, Tel.: 01805 – 00 29 57*, Fax: 01805 – 00 41 96* (* 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz; höchstens 42 Cent pro Minute aus den deutschen Mobilnetzen), Email info@europagewinnt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
• An MAXX Direct Service AG, Roseneggweg 10, CH-8866 Ziegelbrücke, Tel.: 01805 – 00 29 57*, Fax: 01805 – 00 41 96* (* 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz; höchstens 42 Cent pro Minute aus den deutschen Mobilnetzen), Email: info@europagewinnt.de:
• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
• Bestellt am (*)/erhalten am (*)
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 12 Änderungen der AGB Geltendes Recht; Gerichtsstand; Parteiwechsel
1. Die MAXX Direct Service AG behält sich vor, diese AGB im Falle einer Änderung der Gesetzeslage zu ändern, soweit nicht die vertragswesentlichen Bestandteile der §§ 2, 4 und 5 dieser AGB betroffen sind. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (§ 126b BGB) übermittelt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die MAXX Direct Service AG wird dem Kunden in der Benachrichtigung, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist noch einmal ausdrücklich aufklären.
2. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der MAXX Direct Service AG und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts.
3. Die MAXX Direct Service AG ist berechtigt, durch einseitige, dem Kunden zuzustellende Erklärung in Schrift- oder Textform einen Dritten an ihrer Stelle in die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintreten zu lassen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, sich von dem Vertrag durch unverzügliche fristlose Kündigung zu lösen.
4. Soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag Glarus/ Schweiz vereinbart.
Stand Mai 2016
Unternehmeridentität, ladungsfähige Anschrift, zugleich Anschrift für Rückfragen:
MAXX Direct Service AG, Roseneggweg 10, CH-8866 Ziegelbrücke,
Gesetzlich vertreten durch den Verwaltungsrat Susann Blumer
Dem Kunden werden im Rahmen dieses Servicevertrags ausschließlich Anteile an Gesellschaften vermittelt, die ihm die Rechte der nachfolgend als Investorin bezeichneten Anteilsverkäufer vermitteln. Den Namen der monatlich vermittelten Gesellschaft (§ 1) sowie alle weiteren Informationen, die erst zum Vermittlungszeitpunkt feststehen, erfährt der Kunde über die MAXX Direct Service AG im Rahmen des mit MAXX Direct Service AG geschlossenen Servicevertrages.
§ 2 Gesellschafter, Anteilsgewichtung
Gesellschafter sind die Verwalterin mit einem Gesellschaftsanteil und die Investorin mit 129 Anteilen.
§ 3 Dauer der Gesellschaft
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich, soweit kein zwingendes Recht eines anderen Staates berührt ist.
§ 4 Gesellschaftsziel
Wesentliches Ziel der Gesellschaft ist,
a. durch Bündelung der Nachfrage mit dem Gesellschaftsvermögen für die Gesellschaft und/oder die einzelnen Gesellschafter kurzfristige Einkaufs- und Genussvorteile zu verschaffen,
b. den Aufwand für die Geschäftsführung, insbesondere durch Verwendung von IT-Steuerungselementen, möglichst gering zu halten.
Um die Ziele der Gesellschaft zu erreichen, wird die Geschäftsführung der Gesellschaft für die Gesellschafter zur gesamten Hand Produkte aus dem Bereich Lifestyle, Lotteriespiel, Medien oder Shopping erwerben.
Die Investorin erbringt als Gesellschaftsbeitrag einen noch zu vereinbarenden Geldbetrag. In keinem Fall übereignet sie eingebrachte Wertpapiere in das Gesellschaftsvermögen.
Die Verwalterin übernimmt zur Erreichung des Gesellschaftszwecks die Geschäftsführung und Vertretung und stellt die Investorin insoweit von jeglichen Rechten und Pflichten frei. Die Investorin ist auch mit der Beauftragung von Dritten für die Durchführung der Verwaltungsaufgaben durch die Verwalterin einverstanden.
§ 5 Einmalige Übertragung von Gesellschaftsanteilen
Die 1. Investorin ist berechtigt, ihren Gesellschaftsanteil nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insgesamt oder in bis zu 129 Teilen an Dritte zu übertragen.
2. Für den Fall der erstmaligen Veräußerung bzw. Abtretung eines durch die Teilung des Gesellschaftsanteils der Investorin entstandenen Gesellschaftsanteils und die dadurch bedingte Neuaufnahme von Gesellschaftern erteilen die Gesellschafter bereits jetzt ihre Zustimmung zur Anteilsübertragung. Alle späteren Verfügungen über die ursprünglich durch die Teilung und Übertragung nach § 5 Abs. 1 dieses Vertrages entstandenen Gesellschaftsanteile bedürfen der vorherigen Zustimmung aller anderen Gesellschafter.
3. Sollte die Investorin ihren gesamten Gesellschaftsanteil übertragen, so erklären sich die Gesellschafter ausdrücklich einverstanden mit dem vollständigen Ausscheiden der Investorin aus der Gesellschaft.
Die Investorin hat jedwede Übertragung ihres Gesellschaftsanteils oder Teilen davon zu dokumentieren und der Verwalterin anzuzeigen. Sie ist verpflichtet, der Verwalterin den Erwerber ihres insoweit übertragenen Gesellschaftsanteils mitzuteilen.
§ 6 Geschäftsführung, Haftungsbeschränkung
1. Die Gesellschaft überträgt der Verwalterin die alleinige Geschäftsführung. Die Investorin und ihre Rechtsnachfolger sind von der Geschäfts-führung ausgeschlossen. Die Verwalterin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2. Die Gesellschafter verpflichten sich, für die GbR nur und ausschließlich Geschäfte abzuschließen, die auf die Haftung des Gesellschaftsvermögens beschränkt sind. Ferner verpflichten sie sich, in jedem Vertrag mit Geschäftspartnern der Gesellschaft eine schriftliche Regelung zur Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen aufzunehmen.
3. Ansprüche der Gesellschaft aus unvollkommenen Verbindlichkeiten können auch die nicht zur Geschäftsführung befugten Gesellschafter im Namen der Gesellschaft gegenüber Dritten geltend machen, wenn die Verwalterin diese Ansprüche trotz Auflösung der Gesellschaft und schriftlicher Aufforderung nicht für die Gesellschaft einzieht. Das Recht zur Notgeschäftsführung bleibt unbenommen.
§ 7 Gesellschafterversammlung
Die Investorin und die Verwalterin verzichten wechselseitig auf die Durchführung von Gesellschafterversammlungen. Eine Gesellschafter-versammlung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einberufen werden.
§ 8 Kontrollrechte der Gesellschafter
1. Die Gesellschafter verzichten gegenüber der Gesellschaft auf ihr Recht auf Einsichtnahme in die Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen und sonstige Papiere der Gesellschaft.
2. Die Investorin und ihre Rechtsnachfolger verzichten auf ihr Recht auf Anfertigung einer Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens.
3. Die Verzichte gemäß Ziff. 1 und 2 gelten nur, soweit kein objektiver Grund zur Annahme unredlicher Geschäftsführung besteht. Für das Vorliegen von Tatsachen, die die Annahme unredlicher Geschäftsführung nahelegen, ist der sich auf das Kontrollrecht berufende Gesellschafter darlegungs- und beweisbelastet.
4. Soweit das Gesellschaftsvermögen nicht das von der Investorin eingebrachte Kapital übersteigt, verzichtet die Investorin auch auf ihr Auskunftsrecht gegenüber der Verwalterin.
§ 9 Auflösung und Liquidation der Gesellschaft
1. Bei Insolvenz oder Ausschluss eines Gesellschafters sowie bei Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern nach Ausscheiden des betroffenen Gesellschafters von den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt.
2. Die Gesellschafter verzichten auf ihr Recht zur Kündigung der Gesellschaft für den Zeitraum von sechs Wochen ab Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Nach dem Abschluss dieses Gesellschaftsvertrages eintretende Gesellschafter verzichten für den Zeitraum von sechs Wochen ab Abschluss des Übernahmevertrags über den Gesellschaftsanteil auf ihr Recht auf Kündigung der Gesellschaft. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Die Gesellschaft löst sich – unbeschadet gesetzlicher Regelungen – auf, wenn die Investorin keine Gesellschaftsanteile mehr hält oder der vereinbarte Auflösungszeitpunkt erreicht ist.
Nach der Auflösung der Gesellschaft verbleibt die Geschäftsführung ausschließlich bei der Verwalterin. Andere Gesellschafter sind auch im Fall der Auflösung der Gesellschaft von der Geschäftsführung ausdrücklich ausgeschlossen.
Zum Zwecke der Auseinandersetzung erstellt die Verwalterin alsbald nach Auflösung der Gesellschaft eine Auflistung über den Bestand des Gesellschaftsvermögens. Noch ausstehende Forderungen gegen Dritte werden durch die Verwalterin im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft geltend gemacht und Schulden der Gesellschaft berichtigt. Die Verwalterin erstellt unverzüglich nach Auflösung der Gesellschaft und Berichtigung der Gesellschaftsschulden eine Auseinandersetzungsbilanz über den Bestand des Gesellschaftsvermögens und des sonstigen zum Wert oder Gebrauch überlassenen Vermögens. Sie unterrichtet die übrigen Gesellschafter über den endgültigen Vermögensbestand und verteilt den etwaigen Überschuss an die Gesellschafter entsprechend ihrer Gesellschaftsbeteiligung.
Der Verwalterin bleibt vorbehalten, sich zur Durchführung einiger oder aller Liquidationsaufgaben eines Dritten zu bedienen. Die Gesellschafter sind mit der Beauftragung eines Dritten für die Durchführung einiger oder aller Liquidationsaufgaben durch die Verwalterin einverstanden.
§ 10 Anwendbares Recht
Für die Gesellschaft gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
Stand: 2016